Artikel 1 Allgemeines

 


1. In diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen wird unter dem Käufer der Käufer oder Kaufinteressent und unter dem Verkäufer die VANDERHOEVEN INT. B.V. den Verkäufer oder den potenziellen Verkäufer.
2. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen haben stets Vorrang vor etwaigen Bedingungen des Käufers.
(3) Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Lieferungen und gelten dementsprechend auch für Nicht-Kaufverträge.
4. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Geschäftsleitung der VANDERHOEVEN INT. B.V. ausdrücklich bestätigt worden sind.

Artikel 2 Angebote und Vertragsabschluß

1. Alle Kostenvoranschläge, Offerten und Angebote von VANDERHOEVEN INT. B.V. sind freibleibend, es sei denn, aus ihnen geht ausdrücklich das Gegenteil hervor. Die in Katalogen, Abbildungen, Zeichnungen, Angeboten und dergleichen enthaltenen Daten sind für VANDERHOEVEN INT. B.V..
2. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn VANDERHOEVEN INT. B.V. den Auftrag zur Lieferung innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der Bestellung begonnen hat.

Artikel 3 Kaufpreis

1. Für VANDERHOEVEN INT. B.V. basiert der Kaufpreis auf dem europäischen Euro. Wenn die Fakturierung dennoch in einer anderen Währung als dem europäischen Euro erfolgt und zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung eine Wechselkursänderung eingetreten ist, ist VANDERHOEVEN INT. B.V. das Recht, den ursprünglichen Kaufpreis in Fremdwährung zu revidieren.
2. Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 erfolgt jeder Verkauf unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der/die Preis(e) auf den zum Zeitpunkt des Verkaufsabschlusses geltenden Kostenfaktoren basiert/basieren. Sollten sich die vorgenannten Kostenfaktoren zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung ändern, ist VANDERHOEVEN INT. B.V. das Recht, den ursprünglichen Kaufpreis zu ändern.
3. Wenn der ursprüngliche Kaufpreis gemäß dem ersten und/oder zweiten Absatz um mehr als fünf Prozent des ursprünglichen Kaufpreises erhöht wird, hat der Käufer das Recht, den Vertrag aufzulösen. Die Auflösung muss dann schriftlich innerhalb von fünf Tagen erfolgen, nachdem VANDERHOEVEN INT. B.V. den Käufer über die Preiserhöhung informiert hat.

Artikel 4 Lieferung und Risiko

1. In allen Fällen reisen die Waren ab dem Unternehmen von VANDERHOEVEN INT. B.V. auf das Risiko des Käufers.
2. Die Waren reisen von der Firma VANDERHOEVEN INT. B.V. auf Rechnung des Käufers, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Das Maulwurfsrisiko geht immer zu Lasten des Käufers.
3. Wenn vereinbart wurde, dass die Waren auf direktem Wege geliefert werden, geht das Risiko einer nicht ordnungsgemäßen, nicht rechtzeitigen oder nicht erfolgten Lieferung sowie das Risiko der und während der Lieferung vollständig zu Lasten des Käufers. Bleibt der Entlader oder die Person, von der bzw. durch deren Vermittlung die gekaufte Ware bezogen wird, nach ordnungsgemäßer Aufforderung mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise in Verzug, gleichgültig aus welchem Grund oder aus welcher Ursache, so hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Bleibt der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise in Verzug, gleich aus welchem Grund oder aus welcher Ursache, so ist VANDERHOEVEN INT. B.V. das Recht, den Vertrag mit dem Käufer aufzulösen.
4. Im Falle einer Lieferung frei Haus ist VANDERHOEVEN INT. B.V. verpflichtet, die Ware dorthin zu transportieren, wo das Fahrzeug ein ordnungsgemäß befahrbares (gemachtes) Gelände oder das Schiff eine ordnungsgemäß befahrbare Wasserstraße erreichen kann. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware an diesem Ort in Empfang zu nehmen und unverzüglich abzuladen. Unterlässt der Käufer dies, so haftet er für die daraus entstehenden Kosten.
5. Sowohl bei frachtfreien als auch bei unfreien Lieferungen hat VANDERHOEVEN INT. B.V. die Wahl des Transportmittels, sofern nicht anders vereinbart.
6. Wenn nicht anders vereinbart, ist die übliche Verpackung frei. Verpackungsmaterial wird nur dann zum berechneten Preis zurückgenommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die Verpackung in gutem Zustand an VANDERHOEVEN INT. B.V. in einwandfreiem Zustand zurückgegeben wird.

Artikel 5 Lieferfristen

1. Angegebene Lieferzeiten gelten niemals als Fristen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss VANDERHOEVEN INT. B.V. daher schriftlich in Verzug gesetzt werden.
2. Wenn für die Lieferung auf Abruf keine Fristen gesetzt werden, ist die VANDERHOEVEN INT. B.V. drei Monate nach Bestellung zur Zahlung berechtigt. Wenn innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht alles abgerufen worden ist, hat VANDERHOEVEN INT. B.V. das Recht, den Käufer schriftlich aufzufordern
schriftlich aufzufordern, eine Frist zu setzen, innerhalb derer die Gesamtmenge abgerufen wird, wobei der Käufer verpflichtet ist, dieser Aufforderung innerhalb von fünf Arbeitstagen nachzukommen. Die vom Käufer nach der Aufforderung zu nennende Frist darf einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.
3. Werden die zu liefernden Gegenstände vom Käufer nicht abgeholt und/oder abgenommen, so werden sie auf Kosten und Gefahr des Käufers an einem von VANDERHOEVEN INT. B.V. zu bestimmenden Ort gelagert, wonach die Lieferung als erfolgt gilt.

Artikel 6 Qualität

1. Sofern beim Verkauf nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird normale Qualität geliefert, und in Bezug auf Art, Abmessungen, Anzahl usw. pro Handelseinheit gilt normale Handelsüblichkeit als vereinbart.

Artikel 7 Garantie

1. Vorbehaltlich der Bestimmungen in den folgenden Absätzen dieses Artikels und in Artikel 8 garantiert VANDERHOEVEN INT. B.V. die Unversehrtheit der von ihr gelieferten Waren für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Rechnungsdatum.
2. Die Garantie gilt nicht für die Lieferung von gebrauchten Waren.
3. Die Garantie erlischt, wenn der Käufer während des in Absatz 1 genannten Zeitraums ohne vorherige Zustimmung von VANDERHOEVEN INT B.V. Reparaturen oder Änderungen an den gelieferten Sachen vornimmt oder vornehmen lässt. B.V..
4. Die Garantie gilt nicht, wenn die gemeldeten Mängel verursacht wurden durch;
a. unsachgemäße Lagerung;
b. unsachgemäße Behandlung;
c. unsachgemäße Anwendung;
d. das Unterlassen einer ordnungsgemäßen Wartung;
e. die Verwendung der gelieferten Waren für andere Zwecke als die normale Verwendung dieser Waren.
5. Für Artikel, die nicht von VANDERHOEVEN INT. B.V. selbst hergestellt wurden, wird VANDERHOEVEN INT. B.V. die gleiche Garantie, die ihr Lieferant für diese Gegenstände gewährt, jedoch höchstens für den in Absatz 1 genannten Zeitraum.

Artikel 8 Annahme und Reklamationen

1. Die Kontrolle der Stückzahl der gelieferten Waren obliegt dem Käufer. Wird die gelieferte Stückzahl nicht unverzüglich nach Erhalt beanstandet, so gelten die auf den Frachtbriefen, Lieferscheinen oder ähnlichen Dokumenten angegebenen Mengen als richtig. Beanstandungen wegen etwaiger Mängel oder Schäden müssen vom Käufer auf der Empfangsquittung vermerkt werden, um gültig zu sein.
2. Beanstandungen wegen äußerlich erkennbarer Mängel oder äußerlich erkennbarer Abweichungen von der gelieferten Ware müssen vom Käufer schriftlich bei VANDERHOEVEN INT. B.V. schriftlich mitgeteilt werden; andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Käufer die gelieferten Waren akzeptiert hat.
3. Beanstandungen, die sich auf äußerlich nicht erkennbare Mängel oder Abweichungen der gelieferten Waren beziehen, müssen vom Käufer schriftlich bei der VANDERHOEVEN INT. B.V. schriftlich mitzuteilen; andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Käufer die
die gelieferten Waren als angenommen.
4. Beanstandungen berechtigen den Käufer nicht zur Aussetzung oder zum Verzicht auf die vollständige Zahlung.
5. Wenn die Reklamation begründet ist, kann VANDERHOEVEN INT. B.V. nach eigenem Ermessen entweder eine angemessene Entschädigung zahlen, die den Rechnungswert des beanstandeten Teils der gelieferten Waren nicht übersteigt, oder die Waren nach Rücksendung der ursprünglich gelieferten Waren frachtfrei ersetzen, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Art der Rücksendung der Waren vereinbart. VANDERHOEVEN INT. B.V. ist nicht zu weiterem Schadenersatz verpflichtet. Indirekte Schäden werden niemals vergütet.

Artikel 9 Nicht zurechenbarer Mangel

1. VANDERHOEVEN INT. B.V. übernimmt keine Haftung, wenn sie aufgrund eines nicht zurechenbaren Mangels nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
2. Unter nicht zurechenbarem Versäumnis wird in diesen Bedingungen jeder Umstand verstanden, aufgrund dessen die Erfüllung des Vertrages durch den Verkäufer vom Käufer billigerweise nicht mehr verlangt werden kann, worunter auf jeden Fall Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Unruhen, Überschwemmungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Transportschwierigkeiten, Feuer, staatliche Maßnahmen, Ein- und Ausfuhrverbote und Betriebsstörungen fallen.
3. Im Falle eines nicht zurechenbaren Ausfalls wird VANDERHOEVEN INT. B.V. berechtigt, nach eigenem Ermessen entweder die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern oder den Kaufvertrag aufzulösen, soweit er von der Behinderung betroffen ist. Wenn der Käufer der VANDERHOEVEN INT. B.V. eine entsprechende schriftliche Mitteilung gemacht hat, ist VANDERHOEVEN INT. B.V. verpflichtet, innerhalb von fünf Arbeitstagen über seine Wahl zu entscheiden.

Artikel 10 Eigentumsvorbehalt

1. VANDERHOEVEN INT. B.V. behält sich das Eigentum an den an den Käufer gelieferten Waren vor, bis alle ihre Forderungen gegenüber dem Käufer in Bezug auf die Gegenleistung für die von VANDERHOEVEN INT. B.V. gelieferten oder zu liefernden Waren an den Käufer im Rahmen einer Vereinbarung, im Hinblick auf die Gegenleistung für die von VANDERHOEVEN INT. B.V. aufgrund eines solchen Vertrages auch zugunsten des Käufers erbrachte oder zu erbringende Leistungen sowie Schadenersatz für die Nichterfüllung der vorgenannten Verträge; gezahlt worden sind.
2. Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf der Käufer die Waren nicht verarbeiten, verpfänden oder das Eigentum daran übertragen oder Dritten irgendein anderes Recht daran einräumen, vorbehaltlich der Bestimmungen des folgenden Absatzes.
3. Dem Käufer ist es gestattet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs an Dritte zu veräußern und zu liefern. Außerhalb dieses Falles ist der Käufer verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von VANDERHOEVEN INT. B.V. ZU VERWAHREN. Im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehenden Bestimmungen wird der Kaufpreis sofort und in voller Höhe fällig, ungeachtet einer anderslautenden Vereinbarung.
4. VANDERHOEVEN INT. B.V. ist unwiderruflich befugt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ohne gerichtliche Intervention, Vorladung oder Inverzugsetzung zurückzunehmen (zurücknehmen zu lassen). Der Käufer muss dabei unter Androhung eines Bußgeldes von € 1.000 (eintausend Euro) pro Tag, an dem er in Verzug bleibt, mitwirken. Durch die Rücknahme von VANDERHOEVEN INT. B.V. nicht vom Vertrag zurücktreten
nicht aufgehoben, es sei denn, VANDERHOEVEN INT. B.V. hat dies dem Käufer mitgeteilt.

Artikel 11 Bezahlung

1. Sofern nicht anders vereinbart oder auf den Rechnungen von VANDERHOEVEN INT. B.V. muss die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.
2. Ab dem ersten Tag nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist schuldet der Käufer von Rechts wegen, d.h. ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, Verzugszinsen für jeden Monat, wobei ein Teil eines Monats als Ganzes gezählt wird, in dem die Zahlung nicht erfolgt ist.
Verzugszinsen in Höhe von einem Prozent, unbeschadet des Ausschlusses.
3. Wenn VANDERHOEVEN INT. B.V. ihre Forderung zum Inkasso an Dritte abgetreten hat, ist der Käufer zur Zahlung der außergerichtlichen/gerichtlichen Inkassokosten verpflichtet. Diese außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf fünfzehn Prozent des einzufordernden Betrags, mindestens jedoch auf 150 € (einhundertfünfzig Euro).
4. Wenn der Käufer mit der Zahlung gegenüber VANDERHOEVEN INT. B.V. in Verzug, so ist sie berechtigt, die weitere Erfüllung aller zwischen den Parteien laufenden Verträge auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist, wobei - falls nicht anders vereinbart - Barzahlung bei weiterer Lieferung verlangt werden kann.
5. Sollte VANDERHOEVEN INT. B.V. vor oder während der Ausführung eines Kaufvertrages deutliche Hinweise auf eine unzureichende oder verminderte Kreditwürdigkeit des Käufers erhalten, ist VANDERHOEVEN INT. B.V. berechtigt, nicht zu liefern oder nicht weiter zu liefern, es sei denn, der Käufer leistet auf Verlangen und zu ihrer Zufriedenheit Sicherheit für die ordnungsgemäße Zahlung des Kaufpreises, gleichgültig, ob diese in bar erfolgen würde oder ob dafür eine Frist nach der Lieferung gesetzt wird. Im letzteren Fall kann VANDERHOEVEN INT. B.V. unter Androhung des sofortigen Ausschlusses des Kaufpreises für die bereits gelieferten Materialien und der Einstellung jeder weiteren Lieferung auch die Leistung einer Sicherheit in der Zeit zwischen Lieferung und Zahlung verlangen.
6. Der Käufer haftet gegenüber VANDERHOEVEN INT. B.V. für alles, was er VANDERHOEVEN INT. B.V,
oder fällig wird, auch wenn VANDERHOEVEN INT. B.V. nicht dazu übergegangen ist, ihre Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen auszusetzen oder einzustellen. Die Kosten für Rechtsbeistand, Servicekosten und dergleichen seitens der VANDERHOEVEN INT. B.V. gehen immer zu Lasten des Käufers.
7. Wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist und VANDERHOEVEN INT. B.V. die gelieferte Ware unter Inanspruchnahme des in Artikel 10 genannten Eigentumsvorbehalts zurückfordert, so gehen die Kosten hierfür zu Lasten des Käufers.
8. Vom Käufer geleistete Zahlungen werden immer zuerst zur Reduzierung aller Kosten, dann zur Reduzierung aller fälligen Zinsen und schließlich zur Reduzierung der am längsten ausstehenden fälligen Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht, und aller laufenden Zinsen verwendet.

Artikel 12 Vertragsverletzung durch den Käufer

1. Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Inverzugsetzung durch VANDERHOEVEN INT. B.V. in Verzug geraten ist, kann VANDERHOEVEN INT. B.V.
ist berechtigt, den Kaufvertrag unverzüglich und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wobei sie sich das Recht auf Schadenersatz vorbehält.

Artikel 13 Anwendbares Recht

1. Auf den Kaufvertrag und seine Ausführung ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar; die Anwendung des Wiener Kaufrechtsübereinkommens von 1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 14 Rechtsstreitigkeiten

1. Alle Streitigkeiten jeglicher Art - auch solche, die nur von einer der Parteien als solche angesehen werden -, die zwischen dem Käufer und VANDERHOEVEN INT. B.V. entstehen können, werden unter Ausschluss der Zuständigkeit jeder anderen Instanz durch das zuständige Amtsgericht oder das zuständige Landgericht entschieden, dem der tatsächliche Geschäftssitz von VANDERHOEVEN INT. B.V. unterliegt.

VANDERHOEVEN INT. B.V.
Kleiner Esch 780
2841MK Moordrecht

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